Überwachung und Instandhaltung

Allgemeine Definition

Eigen- und Fremdleistungen für die Bewahrung des Sollzustandes von Bauwerkseinheiten, Ausstattung, technischen Anlagen. Darin enthalten sind unter anderem auch Arbeiten zum Einstellen und Richten von haustechnischen Anlagen und Bauteilen, der Ersatz von Verschleissteilen und kleinere Reparaturen.

Beispiele

Gebäudehülle

  • Reinigung von Verschmutzungen
  • Fugenkitte ersetzen
  • Neue Anstriche / Imprägnierungen
  • Reinigung von Abläufen
  • Streichen von Balkonböden und Geländer
  • Erneuerung von Lippendichtungen, Versiegelungen bei Fenstern
  • Reinigung und Ölen von Storen und Markisen

Dach

  • Ersatz schadhafter Ziegel
  • Reinigung von Verschmutzungen und Moosbildung
  • Reinigung von Rinnen
  • Flachdachkontrollgänge (Prüfung von Pflanzenwachstum, welche die Wassersperre beschädigen könnten)

Küche

  • Ersetzen von Küchengeräten
  • Austauschen von Armaturendichtungen
  • Auswechseln von Filtern bei Dampfabzügen
  • Richten von Scharnieren und Bändern
  • Ölen von Holz-Arbeitsflächen

Sanitärinstallationen

  • Befestigungen richten, ergänzen
  • Dichtungen bei Armaturen ausrichten
  • Auswechseln von Bauteilen wie Druckreduzierung, Filter, Wassererzähler
  • Reinigung von Siphons und Ablaufsieben
  • Kanal- und Dolenreinigung

Wärmeerzeugung

  • Verordnete Kontrollen
  • Periodische Reinigung und Entlüftung
  • Heizbedienung
  • Entkalkung
  • Revisionen
  • Feuerungskontrolle
  • Kaminfeger

Kostenträger

Eigentümerkosten

  • Reparaturen und Unterhaltskosten sofern diese nicht zum kleinen Unterhalt gehören oder vertraglich vereinbarte Kostenobergrenzen übersteigen (inkl. Reparaturanteil Wartungs- und Serviceverträge)
  • Reparaturen und Unterhaltskosten bei Mieterwechsel
  • Allfällige fakultative Versicherungen, welche im Zusammenhang mit ÜIHK stehen (zum Beispiel Glasversicherung)

Nebenkosten

  • Instandhaltungsmassnahmen sofern diese nicht im Zusammenhang mit Mieterwechseln entstehen oder sich auf Leerstände beziehen
  • Service und Wartungsverträge, wenn ein Reparaturanteil enthalten ist, muss dieser abgegrenzt werden

Direkte Mieterkosten

  • Kleinere Reparaturen (Kostengrenzen in der Regel abhängig von Nutzung und Grösse zum Beispiel CHF bis 5'000.- für eine Einzelmassnahme) sind enthalten, wenn Sie mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen und den Charakter des kleinen Unterhalts haben (Achtung bei Wohnen ist Betrag einiges tiefer)
  • Reparaturen und Unterhalt von Mieterausbauten

Hinweise / Spezialfälle / Abgrenzung

Allfällige Leistungen von Hauswarten sind anteilig in den Kosten zu integrieren (Vollkosten: Salär zuzüglich Lohnnebenkosten)