Abgaben und Beiträge

Allgemeine Definition

Unter Abgaben und Beiträge versteht man obligatorische Steuern und Beiträge.

Beispiele

  • Steuern (Liegenschaftssteuer)
  • Versicherungsbeiträge
  • Abgaben und Beiträge
  • Baurechtszins
  • Gebäudeversicherungsprämien
  • Anschlussgebühren und Quartierplanbeiträge

Kostenträger

Eigentümerkosten (nicht umlegbare Kosten)

  • Abgaben und Beiträge werden in der Regel durch den Eigentümer getragen, da diese Kosten nicht mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen.

Nebenkosten (umlegbare Kosten)

  • keine 

Direkte Mieterkosten

  • Abgaben und Beiträge, die im Zusammenhang mit Mieterausbauten und / oder Mietobjekten zusammenhängen

Hinweise / Spezialfälle / Abgrenzungen

  • Nur die obligatorischen Versicherungen (wie zum Beispiel Gebäudeversicherung) gehören zu den Abgaben und Beiträgen. Weitere fakultative Versicherungen sind in den entsprechenden Kategorien anzugeben.
  • Private fakultative Versicherungen gehören nicht zu den Abgaben und Beiträgen (zum Beispiel Mietzinsausfall oder sonstige, den Kernprozess betreffende).