Abgaben und Beiträge
Allgemeine Definition
Unter Abgaben und Beiträge versteht man obligatorische Steuern und Beiträge.
Beispiele
- Steuern (Liegenschaftssteuer)
- Versicherungsbeiträge
- Abgaben und Beiträge
- Baurechtszins
- Gebäudeversicherungsprämien
- Anschlussgebühren und Quartierplanbeiträge
Kostenträger
Eigentümerkosten (nicht umlegbare Kosten)
- Abgaben und Beiträge werden in der Regel durch den Eigentümer getragen, da diese Kosten nicht mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen.
Nebenkosten (umlegbare Kosten)
- keine
- Abgaben und Beiträge, die im Zusammenhang mit Mieterausbauten und / oder Mietobjekten zusammenhängen
Hinweise / Spezialfälle / Abgrenzungen
- Nur die obligatorischen Versicherungen (wie zum Beispiel Gebäudeversicherung) gehören zu den Abgaben und Beiträgen. Weitere fakultative Versicherungen sind in den entsprechenden Kategorien anzugeben.
- Private fakultative Versicherungen gehören nicht zu den Abgaben und Beiträgen (zum Beispiel Mietzinsausfall oder sonstige, den Kernprozess betreffende).